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Nach der Einbürgerung: Was ändert sich und was müssen Sie tun?
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Einbürgerung
01. Jan 2026
9 Min Lesezeit

Nach der Einbürgerung: Was ändert sich und was müssen Sie tun?

Herzlichen Glückwunsch zur deutschen Staatsbürgerschaft! Erfahren Sie, welche Schritte jetzt anstehen und welche neuen Rechte und Pflichten Sie haben.

9 Min Lesezeit

Ausführlicher Ratgeber mit allen wichtigen Informationen

Herausgeber: Rechtsanwaltskanzlei Weber · Asylexpert

Nach der Einbürgerung: Ihr neues Leben als deutscher Staatsbürger

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben die Einbürgerungsurkunde in den Händen und sind nun deutsche/r Staatsbürger/in. Doch was kommt jetzt? Welche Dokumente brauchen Sie, welche Rechte haben Sie und welche Pflichten kommen auf Sie zu? Dieser Ratgeber begleitet Sie durch die ersten Schritte nach der Einbürgerung.

Die ersten Schritte nach der Einbürgerungszeremonie

1. Personalausweis beantragen

Als deutsche/r Staatsbürger/in haben Sie das Recht – und ab 16 Jahren die Pflicht – einen deutschen Personalausweis zu besitzen.

So beantragen Sie ihn:

  • Zuständig: Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts
  • Mitzubringen: Einbürgerungsurkunde, Passfoto, alter Aufenthaltstitel
  • Kosten: ca. 37 Euro (ab 24 Jahren), ca. 22,80 Euro (unter 24)
  • Bearbeitungszeit: 2-4 Wochen

Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig (6 Jahre bei Unter-24-Jährigen).

2. Deutschen Reisepass beantragen

Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, brauchen Sie einen deutschen Reisepass.

So beantragen Sie ihn:

  • Zuständig: Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt
  • Mitzubringen: Einbürgerungsurkunde, Passfoto, ggf. Personalausweis
  • Kosten: ca. 70 Euro (ab 24 Jahren), ca. 37,50 Euro (unter 24)
  • Bearbeitungszeit: 3-6 Wochen (Express: ca. 2 Tage, kostet extra)

Vorteile des deutschen Reisepasses:

  • Visafreie Einreise in über 190 Länder
  • Konsularischer Schutz durch deutsche Botschaften weltweit
  • Unbegrenztes Aufenthaltsrecht in allen EU-Ländern

3. Alten Aufenthaltstitel zurückgeben

Ihr bisheriger Aufenthaltstitel (z.B. Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis) ist mit der Einbürgerung ungültig geworden. Sie sollten ihn bei der Ausländerbehörde oder dem Einwohnermeldeamt abgeben oder entwerten lassen.

Ihre neuen Rechte als deutscher Staatsbürger

1. Wahlrecht

Ab sofort dürfen Sie wählen – und sich wählen lassen! Das betrifft:

  • Bundestagswahlen (alle 4 Jahre)
  • Landtagswahlen (variiert nach Bundesland)
  • Kommunalwahlen (Stadt-/Gemeinderat)
  • Europawahlen (alle 5 Jahre)

Um wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dies geschieht automatisch anhand Ihrer Meldedaten. Vor jeder Wahl erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung per Post.

Tipp: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! Es ist eines der wichtigsten Bürgerrechte in einer Demokratie.

2. Berufsfreiheit ohne Einschränkungen

Als deutscher Staatsbürger können Sie nun jeden Beruf ergreifen, auch solche, die vorher nicht möglich waren:

  • Beamter werden (Polizei, Lehrer, Richter, Verwaltung)
  • Soldat in der Bundeswehr
  • Bestimmte Sicherheitsberufe (z.B. beim Verfassungsschutz)

3. Freizügigkeit in der EU

Sie können in jedem EU-Land:

  • Unbegrenzt leben
  • Unbegrenzt arbeiten
  • Studieren
  • Ein Unternehmen gründen

Kein Visum, keine Arbeitserlaubnis, keine Aufenthaltsgenehmigung nötig!

4. Konsularischer Schutz

Im Ausland haben Sie Anspruch auf Hilfe durch deutsche Botschaften und Konsulate:

  • Unterstützung bei Verlust von Dokumenten
  • Hilfe in Notsituationen (Verhaftung, Unfall, Naturkatastrophen)
  • Evakuierung in Krisensituationen

Ihre neuen Pflichten als deutscher Staatsbürger

1. Ausweispflicht

Ab 16 Jahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis ODER Reisepass besitzen. Sie müssen ihn nicht ständig bei sich tragen, aber er muss existieren und gültig sein.

2. Meldepflicht

Wie bisher: Jeder Umzug muss innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden.

3. Steuerpflicht

Als in Deutschland lebender Staatsbürger sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Das war auch vorher so – ändert sich also nicht.

4. Schulpflicht für Kinder

Ihre Kinder (sofern noch schulpflichtig) unterliegen der Schulpflicht. Auch das war vorher so.

5. Eventuell: Jury-Dienst

In Deutschland gibt es Schöffen (ehrenamtliche Richter). Sie können theoretisch zu diesem Ehrenamt berufen werden. Das ist selten, aber möglich.

Was passiert mit Ihrer alten Staatsbürgerschaft?

Die gute Nachricht: Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt!

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts müssen Sie Ihre alte Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben. Sie sind jetzt Mehrstaater!

Aber Achtung: Das Recht Ihres Herkunftslandes

Manche Länder erkennen die Einbürgerung in einem anderen Land nicht an oder entziehen automatisch die Staatsbürgerschaft. Beispiele:

  • China: Erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft
  • Indien: Verlust der indischen Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung anderswo
  • Japan: Grundsätzlich keine Doppelstaatler

Prüfen Sie die Gesetze Ihres Herkunftslandes!

Reisen ins Herkunftsland: Was beachten?

Viele frisch Eingebürgerte möchten ihr Herkunftsland besuchen. Einige wichtige Hinweise:

1. Mit welchem Pass einreisen?

Manche Länder verlangen, dass ihre Staatsbürger mit dem nationalen Pass einreisen – auch wenn sie zusätzlich einen deutschen Pass haben. Informieren Sie sich vorab!

2. Wehrpflicht

In einigen Ländern besteht Wehrpflicht für männliche Staatsbürger. Selbst nach Jahren im Ausland kann bei Einreise eine Einberufung drohen. Beispiele:

  • Türkei (kann sich "freikaufen")
  • Eritrea
  • Südkorea

3. Steuerliche Pflichten

Manche Länder (z.B. USA, Eritrea) erheben Steuern von ihren Staatsbürgern unabhängig vom Wohnort.

Änderung von Dokumenten und Verträgen

Nach der Einbürgerung sollten Sie folgende Stellen informieren und Dokumente aktualisieren:

Sofort:

  • Bank: Neue Staatsangehörigkeit mitteilen (für FATCA/CRS-Meldungen)
  • Arbeitgeber: Personalakte aktualisieren
  • Krankenversicherung: Änderung mitteilen
  • Rentenversicherung: Änderung mitteilen

Bei nächster Gelegenheit:

  • Führerschein: Neuen deutschen Führerschein beantragen (optional, aber sinnvoll)
  • Kfz-Zulassung: Falls auf alte Papiere ausgestellt
  • Grundbuch: Bei Immobilienbesitz
  • Testament: Falls vorhanden, überprüfen

Ihre Kinder: Automatisch deutsch?

Minderjährige Kinder

Wenn Sie Ihre minderjährigen Kinder miteingebürgert haben, haben sie dieselben Rechte wie Sie. Beantragen Sie auch für sie Personalausweis/Reisepass.

Zukünftige Kinder

Kinder, die nach Ihrer Einbürgerung geboren werden, sind automatisch deutsch (wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist). Sie müssen keinen Antrag stellen!

Häufige Fragen nach der Einbürgerung

Muss ich meinen Namen ändern?

Nein, Ihr Name bleibt gleich. Sie können aber nach deutschem Namensrecht eine Namensänderung beantragen (z.B. Anpassung der Schreibweise).

Was passiert mit meiner Ehe?

Ihre Ehe bleibt gültig. Wenn Ihr Ehepartner eine andere Staatsangehörigkeit hat, kann er/sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen (vereinfachte Voraussetzungen für Ehegatten von Deutschen).

Kann mir die Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden?

Grundsätzlich nein. Ausnahmen:

  • Sie nehmen eine andere Staatsbürgerschaft an (nur wenn Sie in deren Armee dienen wollen)
  • Die Einbürgerung wurde durch Täuschung erschlichen (kann innerhalb von 10 Jahren widerrufen werden)

Muss ich meinen Einbürgerungstest-Stoff weiter wissen?

Nein, es gibt keine Prüfungen mehr. Aber das Wissen ist nützlich für Ihr Leben als Staatsbürger!

Fazit

Die Einbürgerung ist der Beginn eines neuen Kapitels. Nutzen Sie Ihre neuen Rechte – insbesondere das Wahlrecht – und genießen Sie die Freiheiten, die der deutsche Pass bietet. Willkommen in der deutschen Staatsbürgerschaft!

Themen:EinbürgerungRatgeberAusländerrecht

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