Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
Lange Zeit galt in Deutschland der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Wer Deutscher werden wollte, musste seinen alten Pass abgeben. Das hat sich geändert.
Was gilt jetzt?
Seit der Reform (in Kraft getreten Mitte 2024) müssen Einbürgerungsbewerber ihre alte Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Deutschland akzeptiert die Mehrstaatigkeit generell.
Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft
- Reisefreiheit: Sie können mit beiden Pässen reisen (aber Vorsicht: Im jeweiligen Land gelten Sie als Bürger dieses Landes).
- Erbe und Eigentum: In vielen Ländern ist der Besitz von Immobilien an die Staatsbürgerschaft geknüpft.
- Identität: Sie müssen sich nicht mehr zwischen Ihrer Herkunft und Ihrer neuen Heimat entscheiden.
Ausnahmen
Es gibt kaum noch deutsche Hürden, aber das Recht des Herkunftslandes spielt eine Rolle.
- Manche Länder entlassen ihre Bürger automatisch, wenn sie eine andere Staatsbürgerschaft annehmen (z.B. einige asiatische Länder).
- Prüfen Sie also unbedingt die Gesetze Ihres Herkunftslandes!
Wie beantrage ich das?
Im Einbürgerungsantrag müssen Sie lediglich angeben, dass Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten möchten. Da dies nun der Regelfall ist, sind keine komplizierten "Beibehaltungsanträge" mehr nötig (außer für Deutsche, die eine andere annehmen wollen – hier hat sich die Lage auch entspannt, aber das ist ein anderes Thema).
Fazit
Die Tür zur Einbürgerung steht weiter offen als je zuvor. Nutzen Sie die Chance!

