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Ausnahmefall

Einbürgerung ohne Nationalpass?

Ein schwieriger Weg: Grundsätzlich ist der Pass Pflicht. Ausnahmen gelten nur, wenn die Beschaffung unmöglich oder unzumutbar ist.

Das Stufenmodell der Identitätsklärung

Behörden prüfen in einer festen Reihenfolge. Erst wenn eine Stufe nachweislich nicht möglich ist, wird die nächste geprüft.

1

NationalpassRegelfall

Der Regelfall. Ein gültiger Reisepass ist das stärkste Mittel zur Identitätsklärung.

2

Passersatz & Amtliche Dokumente

Führerschein, Personalausweis oder andere amtliche Lichtbildausweise aus dem Herkunftsland.

3

Geburtsurkunde & Register

Beglaubigte Geburtsurkunden, Taufurkunden oder Auszüge aus Zivilregistern.

4

Weitere Nachweise

Schulzeugnisse, Wehrpässe, Meldebescheinigungen oder ähnliche Dokumente.

5

Gesamtwürdigung

Nur im absoluten Ausnahmefall, wenn alle anderen Schritte erfolglos waren.

Wann gilt es als "Unzumutbar"?

Es reicht nicht aus, keinen Pass zu haben. Sie müssen der Behörde beweisen, dass Sie sich intensiv bemüht haben und die Beschaffung objektiv unmöglich ist (z.B. der Herkunftsstaat existiert nicht mehr oder verweigert die Ausstellung aus politischen Gründen).

  • Schriftliche Nachweise der Botschaft nötig
  • Dokumentation aller Bemühungen (E-Mails, Briefe)
  • Entscheidung erfolgt immer im Einzelfall

Unsicher, ob Ihre Beweise ausreichen?