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Hilfe & Support

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Einbürgerung, Niederlassung und unsere Services.

Einbürgerung

Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?

Für die Einbürgerung in Deutschland müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

• Aufenthaltsdauer: In der Regel mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Die frühere Verkürzung auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen wurde zum 30. Oktober 2025 abgeschafft • Aufenthaltstitel: Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels (z.B. Niederlassungserlaubnis) oder bestimmter befristeter Titel • Lebensunterhalt: Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Bürgergeld • Deutschkenntnisse: Nachweis von B1-Niveau oder höher • Einbürgerungstest: Bestandener Test über die Rechts- und Gesellschaftsordnung • Straffreiheit: Keine erheblichen Vorstrafen • Bekenntnis: Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Seit 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt - Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.

Einbürgerung

Kann ich mich ohne Nationalpass einbürgern lassen?

Ja, eine Einbürgerung ohne Nationalpass ist unter bestimmten Umständen möglich. Dies betrifft insbesondere:

• Staatenlose Personen: Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit besitzen • Anerkannte Flüchtlinge: Mit blauem Flüchtlingspass oder Reiseausweis für Flüchtlinge • Passbeschaffung unzumutbar: Wenn die Beschaffung eines Passes aus Ihrem Heimatland unzumutbar ist (z.B. bei Verfolgung) • Identitätsklärung auf anderem Weg: Wenn Ihre Identität durch andere Dokumente nachgewiesen werden kann

Wir prüfen Ihren individuellen Fall und beraten Sie, welche Nachweise in Ihrer Situation anerkannt werden können.

Einbürgerung

Muss ich für die Einbürgerung meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben?

Nein, seit dem 27. Juni 2024 nicht mehr!

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht erlaubt die doppelte (oder mehrfache) Staatsangehörigkeit generell. Sie müssen also Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben, um Deutscher zu werden.

Dies ist eine der wichtigsten Änderungen des neuen Einbürgerungsrechts und gilt für alle Nationalitäten. Das vereinfacht das Verfahren erheblich und spart Zeit und Kosten für Entlassungsverfahren aus der alten Staatsbürgerschaft.

Einbürgerung

Was ist der Einbürgerungstest und wie bereite ich mich vor?

Der Einbürgerungstest prüft Ihr Wissen über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Geschichte.

Fakten zum Test: • 33 Fragen aus einem Pool von 310 Fragen (300 bundesweit + 10 landesspezifisch) • Multiple-Choice-Format mit je 4 Antwortmöglichkeiten • Mindestens 17 richtige Antworten zum Bestehen (50%) • Dauer: 60 Minuten • Kosten: 25 Euro

Vorbereitung: • Alle Fragen sind öffentlich beim BAMF einsehbar • Online-Übungstests und Apps verfügbar • Wir bieten auf unserer Website einen kostenlosen Übungstest an

Ausnahmen: Personen mit deutschem Schulabschluss oder bei Nachweis besonderer Hardship-Fälle können vom Test befreit werden.

Einbürgerung

Können meine Kinder mit eingebürgert werden?

Ja, minderjährige Kinder können gemeinsam mit den Eltern oder auch selbstständig eingebürgert werden.

Miteinbürgerung mit den Eltern: • Kinder unter 16 Jahren können ohne eigenen Einbürgerungstest miteingebürgert werden • Die Gebühren für Minderjährige sind reduziert (51 Euro statt 255 Euro) • Der Aufenthalt der Kinder in Deutschland wird dem der Eltern zugerechnet

Voraussetzungen für Kinder: • Altersgerechte Deutschkenntnisse (bei Kindern unter 6 Jahren entfällt diese Anforderung) • Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland • Bei Kindern über 16: Eigener Einbürgerungstest erforderlich

Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten für Ihre gesamte Familie.

Niederlassung

Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung?

Es gibt wichtige Unterschiede zwischen beiden Optionen:

Niederlassungserlaubnis: • Unbefristeter Aufenthaltstitel • Sie bleiben Staatsangehöriger Ihres Heimatlandes • Berechtigt zum unbegrenzten Aufenthalt und Arbeit in Deutschland • Kein Wahlrecht bei Bundestagswahlen • Kann bei längerer Abwesenheit aus Deutschland verfallen

Einbürgerung (deutscher Pass): • Sie werden deutscher Staatsangehöriger • Volles Wahlrecht bei allen Wahlen • EU-Freizügigkeit und weltweite Reisefreiheit mit deutschem Pass • Kann nicht entzogen werden (außer bei Erschleichung) • Seit 2024: Doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt

Viele unserer Mandanten wählen die Einbürgerung als langfristiges Ziel, da sie mehr Rechte und Sicherheit bietet.

Niederlassung

Welche Voraussetzungen gelten für die Niederlassungserlaubnis?

Die Voraussetzungen hängen von Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel ab:

Allgemeine Voraussetzungen (§ 9 AufenthG): • 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis • Gesicherter Lebensunterhalt • Mindestens 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge • Ausreichend Wohnraum • Deutschkenntnisse (B1) • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

Verkürzte Fristen möglich bei: • Blaue Karte EU: Nach 27 Monaten (bzw. 21 Monate bei B1-Deutsch) • Hochqualifizierte: Sofortige Niederlassung möglich • Selbstständige: Nach 3 Jahren bei Erfolg des Unternehmens • Familiennachzug: Je nach Konstellation

Wir prüfen, welcher Weg für Sie der schnellste ist.

Kosten & Zahlung

Was kostet die anwaltliche Begleitung bei der Einbürgerung?

Unsere Dienstleistung "Einbürgerung Komplett" kostet 2.297 Euro als Pauschalpreis.

Im Preis enthalten: • Vollständige Prüfung Ihrer Einbürgerungsvoraussetzungen • Dokumentenprüfung und Vorbereitung aller Unterlagen • Erstellung und Einreichung des Antrags • Komplette Kommunikation mit der Einbürgerungsbehörde • Fristsetzungen bei Verzögerungen • Vorbereitung auf eventuelles Behördengespräch • Unbegrenzter Support per E-Mail und Telefon

Nicht enthalten: Behördengebühren (255 Euro), Einbürgerungstest (25 Euro), ggf. Übersetzungs- und Beglaubigungskosten

Ratenzahlung: Möglich über Klarna oder PayPal – ab ca. 100 Euro pro Monat

Kosten & Zahlung

Kann ich in Raten zahlen?

Ja, wir bieten flexible Zahlungsoptionen an:

Ratenzahlung über Klarna: • Bis zu 24 Monatsraten • Zinssätze abhängig von Ihrer Bonität • Einfacher Antrag direkt im Checkout

Ratenzahlung über PayPal: • "Bezahlen nach 30 Tagen" oder Ratenzahlung • Ab 99 Euro pro Monat möglich

Direktzahlung: • Kreditkarte (Visa, Mastercard, Amex) • SEPA-Lastschrift • Apple Pay / Google Pay

Sie wählen die Zahlungsmethode einfach im Buchungsprozess auf unserer Website.

Kosten & Zahlung

Gibt es eine Geld-zurück-Garantie?

Wir bieten ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Fernabsatzverträge.

Innerhalb der Widerrufsfrist: • Vollständige Erstattung bei Widerruf vor Arbeitsbeginn • Anteilige Erstattung bei bereits begonnener Bearbeitung

Bei Ablehnung der Einbürgerung: • Wir können keine Erfolgsgarantie geben, da die Entscheidung bei der Behörde liegt • Unsere Dienstleistung umfasst die professionelle Antragstellung und Begleitung • Bei unberechtigter Ablehnung prüfen wir Rechtsmittel (Widerspruch/Klage)

Unser Versprechen: Wir prüfen vor Mandatsannahme Ihre Erfolgsaussichten und beraten ehrlich, ob sich ein Antrag lohnt.

Ablauf & Dauer

Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?

Die Dauer variiert stark je nach Behörde und individuellem Fall:

Typische Bearbeitungszeiten: • Schnelle Behörden: 3-6 Monate • Durchschnitt: 6-12 Monate • Langsame Behörden: 12-24 Monate oder länger

Faktoren, die die Dauer beeinflussen: • Vollständigkeit der Unterlagen (sehr wichtig!) • Arbeitsbelastung der zuständigen Behörde • Komplexität des Falls (z.B. fehlender Nationalpass) • Rückfragen und Nachforderungen

Unser Vorteil: Durch professionelle Antragstellung und vollständige Unterlagen beschleunigen wir das Verfahren. Bei überlangen Bearbeitungszeiten setzen wir der Behörde Fristen und bereiten bei Bedarf eine Untätigkeitsklage vor.

Ablauf & Dauer

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Asylexpert ab?

Unser Prozess ist vollständig digital und transparent:

1. Kostenloser Chancen-Test (3 Min) Prüfen Sie auf unserer Website, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

2. Buchung & Erstgespräch Buchen Sie online und erhalten Sie einen Termin für ein telefonisches Erstgespräch mit einem Anwalt.

3. Dokumentensammlung Sie erhalten eine Checkliste und laden Ihre Dokumente in unser sicheres Mandantenportal hoch.

4. Prüfung & Antragsvorbereitung Wir prüfen alles, fordern fehlende Dokumente an und bereiten den Antrag vor.

5. Einreichung Wir reichen den vollständigen Antrag bei der Behörde ein.

6. Begleitung bis zur Urkunde Wir kommunizieren mit der Behörde, setzen Fristen und begleiten Sie bis zum Einbürgerungstermin.

Während des gesamten Prozesses können Sie uns jederzeit per E-Mail oder Telefon erreichen.

Ablauf & Dauer

Was ist eine Untätigkeitsklage und wann ist sie sinnvoll?

Eine Untätigkeitsklage richtet sich gegen Behörden, die nicht in angemessener Zeit entscheiden.

Wann ist eine Untätigkeitsklage möglich? • Wenn die Behörde nach 3 Monaten noch nicht entschieden hat UND • Sie die Behörde erfolglos zur Entscheidung aufgefordert haben UND • Es keinen sachlichen Grund für die Verzögerung gibt

Unser Vorgehen: 1. Nach 10 Wochen: Erste Sachstandsanfrage 2. Fristsetzung mit Hinweis auf rechtliche Schritte 3. Androhung der Untätigkeitsklage 4. Bei Bedarf: Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht

Erfolgsquote: Sehr hoch! Die meisten Behörden reagieren spätestens nach Androhung der Klage, da sie dann Kosten tragen müssen.

Das Vorgehen ist im Pauschalpreis unserer Einbürgerungsbegleitung enthalten (außer Gerichtskosten bei tatsächlicher Klage).

Dokumente

Welche Dokumente brauche ich für die Einbürgerung?

Hier eine Übersicht der typischerweise benötigten Unterlagen:

Identitätsnachweise: • Gültiger Nationalpass oder Passersatz • Aktuelle Meldebescheinigung • Geburtsurkunde (übersetzt und apostilliert)

Aufenthalt & Arbeit: • Aktueller Aufenthaltstitel • Arbeitsvertrag oder Gewerbeanmeldung • Gehaltsabrechnungen (letzte 3-12 Monate) • Rentenversicherungsverlauf

Nachweise: • Sprachzertifikat B1 oder höher • Einbürgerungstest-Bescheinigung • Führungszeugnis (wird von der Behörde angefordert) • Ggf. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil

Bei Kindern zusätzlich: • Geburtsurkunden der Kinder • Schulbescheinigungen • Sorgerechtsnachweis bei getrennt lebenden Eltern

Wir stellen Ihnen eine individuelle Checkliste zusammen und prüfen alle Dokumente vor Einreichung.

Dokumente

Müssen meine Dokumente übersetzt und beglaubigt werden?

Übersetzungen: Ja, alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer übersetzt werden. Das betrifft insbesondere: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Ausländische Zeugnisse und Abschlüsse • Straffreiheitsbescheinigungen

Beglaubigungen/Apostille: Je nach Herkunftsland Ihrer Dokumente: • Haager Apostille: Für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind • Legalisation: Für Länder außerhalb des Haager Übereinkommens (über die deutsche Botschaft) • Keine Beglaubigung nötig: Für EU-Dokumente und Dokumente aus bestimmten Ländern mit Sonderabkommen

Wir prüfen, welche Beglaubigungen in Ihrem Fall erforderlich sind, und empfehlen zuverlässige Übersetzungspartner.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da.

Unser Team beantwortet Ihre Fragen gerne persönlich – telefonisch oder per E-Mail.