Das neue Einbürgerungsgesetz
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts: Schneller eingebürgert werden und den alten Pass behalten.
Schneller zum Pass
Die reguläre Einbürgerung ist nach 5 Jahren möglich. Die frühere Verkürzung auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen wurde zum 30. Oktober 2025 abgeschafft.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Mehrstaatigkeit wird jetzt generell akzeptiert. Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr aufgeben.
Verfassungstreue
Klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist Pflicht. Antisemitismus und Rassismus sind Ausschlussgründe.
Was bleibt Voraussetzung?
- Gesicherter Lebensunterhalt für sich und Angehörige
- Ausreichende Deutschkenntnisse (in der Regel B1)
- Bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse der Rechtsordnung)
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Ungeklärte Identität muss beseitigt sein
Wichtig: Für den Lebensunterhalt gibt es nur noch wenige Ausnahmen (z.B. Gastarbeiter-Generation). Sozialhilfebezug verhindert meist die Einbürgerung.
Fristen im Überblick
Reguläre Einbürgerung
StandardNach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (zuvor 8 Jahre)
Frühere 3-Jahres-Regelung
AufgehobenDie Verkürzung auf 3 Jahre allein aufgrund besonderer Integrationsleistungen gilt seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr. Besondere gesetzliche Regelungen, etwa für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger und die Miteinbürgerung, sind gesondert zu prüfen.
Amtliche Quellen
Geprüft am 11. Oktober 2026. Für die Voraussetzungen und mögliche Ausnahmen ist die aktuelle gesetzliche Regelung maßgeblich.
